Erstellt von: Hauptgerichtsvollzieher Gerhard Straßer beim Amtsgericht Passau
Versteigerungen
InternetversteigerungFür Gerichtsvollzieher besteht neben einer Versteigerung vor Ort (Präsenzversteigerung) auch die Möglichkeit, Sachen im Internet zu verwerten.Diese Art der Versteigerung, bzw. des Verkaufs, ist eine zeitgemäße und effektive Verwertungsmöglich- keit in der Zwangsvollstreckung, mit Vorteilen für alle Beteiligten.Internetversteigerungen finden statt auf: